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ESOP oder VSOP? Wie unterscheiden Sie sich, für wen ist welche Form der Mitarbeiterbeteiligung geeignet?
Welche gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Implikationen haben Mitarbeiterbeteiligungen?
Wertvolles Hintergrundwissen für Sie!
Bei der Mitarbeiterbeteiligung ist zwischen echten und unechten Beteiligungen (ESOP- oder VSOP-Vereinbarungen) zu unterscheiden. Diese haben unterschiedliche steuerliche Implikationen, welche in diesem Artikel grundlegend erklärt werden.
Jetzt lesenVirtuelle Mitarbeiterbeteiligungen – englisch „Virtual Stock Option Plans“, abgekürzt VSOP – ist der Oberbegriff für eine vertragliche Vereinbarung, mit der Arbeitnehmer so gestellt werden, als wären sie unmittelbar am Unternehmen ihres Arbeitgebers beteiligt. Ein Überblick über die wichtigsten Grundlagen, die praktische Umsetzung einer VSOP-Vereinbarung und die steuerlichen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Jetzt lesenMitarbeiterbeteiligungen sind ein probates Mittel, um Mitarbeiter sichtbar am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Damit fördern sie zusätzlich die Mitarbeiterbindung, weil sie zusätzliche Leistungsanreize schaffen. Es gilt das Prinzip: Je mehr der Arbeitnehmer für „sein“ Unternehmen leistet, desto mehr Gewinn erwirtschaftet es und desto höher fällt der Anteil für den beteiligten Mitarbeiter aus.
Jetzt lesenIn Zeiten eines immer größer werdenden Fachkräftemangels sind Arbeitgeber mehr und mehr gezwungen, gutes Personal einzustellen und dann auch länger an das Unternehmen zu binden. Dafür ist die Zufriedenheit Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganz entscheidend. Die Mitarbeiterbeteiligung vereinbart dabei persönliche und finanzielle Aspekte.
Jetzt lesenMit einer Mitarbeiterbeteiligung binden vor allem junge Unternehmen, die weniger hohe Gehälter zahlen können, bedeutende Arbeitnehmer an den Betrieb. Durch die Beteiligung profitiert der Mitarbeiter unmittelbar vom Erfolg der Gesellschaft und erwirbt darüber hinaus Stimmrechte. Allerdings sind „echte“ Beteiligungen auch mit großem Verwaltungsaufwand verbunden, der bei virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen wegfällt.
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