Mitarbeiterbindung – welche Maßnahmen können Sie ergreifen?

May 20, 2022

In Zeiten eines immer größer werdenden Fachkräftemangels sind Arbeitgeber mehr und mehr gezwungen, gutes Personal einzustellen und dann auch länger an das Unternehmen zu binden. Dafür ist die Zufriedenheit Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganz entscheidend. Die Mitarbeiterbeteiligung vereinbart dabei persönliche und finanzielle Aspekte. 

May 20, 2022

Mitarbeiterbindung – welche Maßnahmen können Sie ergreifen?

In Zeiten eines immer größer werdenden Fachkräftemangels sind Arbeitgeber mehr und mehr gezwungen, gutes Personal einzustellen und dann auch länger an das Unternehmen zu binden. Dafür ist die Zufriedenheit Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganz entscheidend. Die Mitarbeiterbeteiligung vereinbart dabei persönliche und finanzielle Aspekte. 

Warum Mitarbeiterbindung so wichtig ist

Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines jeden Unternehmens – egal, in welcher Branche es tätig ist. Daher müssen Arbeitgeber viel dafür tun, neue Beschäftigten zu finden, sie zu motivieren und langfristig an sich zu binden. Unter anderem durch den demografischen Wandel hat sich der Arbeitgebermarkt längst in einen Arbeitnehmermarkt verwandelt. Mittlerweile haben die Arbeitnehmer meist die Wahl, bei welchem Unternehmen sie anfangen – oder wann sie den Arbeitsplatz wechseln.

Die Aufgabe eines jeden Unternehmens ist es daher, einmal gewonnene Arbeitnehmer möglichst lange zu halten. Denn häufige Wechsel besonders auf strategisch wichtigen Positionen im Betrieb wirken sich mitunter negativ auf den Erfolg aus. Schließlich muss sich der jeweilige Nachfolger immer wieder neu in die Aufgaben seines Vorgängers einarbeiten und ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten aufbauen. 

Fühlen Arbeitnehmer sich an ihren Arbeitgeber gebunden und sind sie mit ihm zufrieden, sinken Krankheitsquote und Produktivität. Außerdem denken sie länger über einen Arbeitgeberwechsel nach. Ist ein Mitarbeiter aber ohnehin bereits nicht mehr motiviert, wird es ihm vergleichsweise egal sein, ob er viel oder wenig zum Unternehmenserfolg beiträgt. 

Relevante Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung 

Beim Thema Mitarbeiterbindung gibt es viele bewährte Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können. Dazu gehören unter anderem: 

  • Rationale Bindung: Besteht, wenn der Arbeitnehmer das Gefühl hat, Arbeitszeit, Gehalt und Relevanz der Tätigkeit stehen in einem guten Verhältnis. Anreize sind Gehaltserhöhungen, flexible Arbeitszeiten, Teil- und Telearbeitsmodelle, Dienstwagen und Mitarbeiterbeteiligungen. 
  • Emotionale Bindung: Sie besteht zu großen Teilen aus einer intrinsischen Motivation des Arbeitnehmers für seine Tätigkeit. Wer einen Sinn und Mehrwert in seiner Arbeit sieht, möchte diese auch weiterhin ausüben. 
  • Digitalisierung: Besonders junge Menschen möchten nicht mehr in verstaubten Büros sitzen. Sie erwarten vom Arbeitgeber, dass er sich an den aktuellen Wandel anpasst – etwa mit ortsunabhängigen Arbeitsmöglichkeiten. 
  • Gesundheit: Sie wird heute immer wichtiger. Die meisten Menschen verbringen mindestens 40 Stunden wöchentlich auf der Arbeit – höhenverstellbare Tische, ein Zuschuss zum Fitnessstudio und interne Gesundheitskurse sind daher ein echter Mehrwert. 
  • Entwicklungschancen: Arbeitgeber müssen heute mehr denn je darauf achten, Stillstand zu vermeiden. Arbeitnehmer, die sich entwickeln können, werden dies mit entsprechenden Angeboten auch tun – davon profitieren am Ende beide Seiten. 

Die Mitarbeiterbeteiligung als Maßnahme der Mitarbeiterbindung 

Mitarbeiterbeteiligungen gehören zu den rationalen Maßnahmen der Mitarbeiterbindung und sind gleichzeitig eine der wirkungsvollsten. Denn mit einer unmittelbaren Beteiligung am betrieblichen Erfolg sieht der Arbeitnehmer bereits wenige Monate nach einem erreichten Meilenstein den erzielten Mehrwert – bestenfalls als Überweisung auf sein Bankkonto. 

Arbeitnehmerbeteiligungen lassen sich als „echtes“ oder „virtuelles“ Modell umsetzen. Zu unterscheiden ist daher zwischen dem ESOP (Employee Stock Option Plan) und dem VSOP (Virtual Stock Option Plan):

  1. Mit einem ESOP erwirbt der Mitarbeiter, sobald er eine bestimmte Betriebszugehörigkeit erreicht hat (Cliff-Zeitraum), Optionen zum Kauf von Unternehmensanteilen. Sie werden ihm dann zum vereinbarten Preis (strike) übertragen. Der Arbeitnehmer ist dann beispielsweise mit einem Prozent an der AG des Arbeitgebers beteiligt und wird entsprechend dieser Quote an Gewinnausschüttungen und Veräußerungserlösen beteiligt. Er hat die volle Gesellschafterstellung. Ausschüttungen sind Kapitalerträge nach § 20 EStG. 
  2. Bei einem VSOP ist keine notarielle Beurkundung und keine echte Anteilsübertragung notwendig. Denn der Mitarbeiter wird vertraglich lediglich so gestellt, als wäre er Gesellschafter. Es handelt sich dabei aber um einen rein schuldrechtlichen Vertrag. „Gewinnausschüttungen“, die ein VSOP-beteiligter Mitarbeiter erhält, sind bei ihm Arbeitslohn und beim Arbeitgeber Betriebsausgaben. 

Ein VSOP eignet sich besonders zur flexiblen Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen, da die aufwendigen gesellschaftsrechtlichen Prozesse wegfallen. 

Beispiele für Mitarbeiterbindung – so kann sie in der Praxis aussehen 

Einige Beispiele, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit unterschiedlichen Maßnahmen als Unternehmen binden und lange halten: 

  1. Der Arbeitnehmer erhält pro Jahr 100 Arbeitsstunden für seine vom Arbeitgeber bezahlte Fort- und Weiterbildung. Nach drei Jahren im Betrieb erhält er bei guten Leistungen die Möglichkeit, zum Teamleiter aufzusteigen. 
  2. Pro Woche bietet der Arbeitgeber Gesundheitskurse an, die mit bis zu zwei Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Außerdem übernimmt er die Kosten für ein frei wählbares Fitnessstudio, wodurch der Arbeitnehmer bis 50 Euro von einem steuerfreien geldwerten Vorteil profitiert. 
  3. Nach einem Cliff-Zeitraum von einem Jahr erhält der Mitarbeiter ein Prozent der Unternehmensanteile. In den folgenden vier Jahren steht ihm jeweils ein weiteres Prozent zu (Vesting-Zeitraum).


Disclaimer: Die Inhalte des Informationsangebots unter vsop-direkt.de stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unserer spezialisiertes Team: vsop@trustberg.de

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