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Als junges Start-Up (GmbH/UG) ohne Fremdfinanzierung und mit geringem Umsatz kann unser Basis-Paket Ihre Anforderungen bereits erfüllen.
Bei einer abgeschlossen oder geplanten Finanzierungsrunde, genügt das VSOP-Basis Paket nicht. Durch die Interessen Ihrer zusätzlichen Gesellschafter (Investoren) bedarf es weiterer Klauseln und Aufwand. Unten anstehend finden Sie alle Informationen und können direkt loslegen.
Der Zeichnungsschein ist das individuelle Vertrags-dokument zwischen der Gesellschaft und dem Begünstigten. Er umfasst bspw. die individuelle Anteilshöhe oder den Beginn der Vereinbarung.
Die Regelungen des Virtual Stock Option Plan bilden das Rahmenwerk. Neben der wichtigen Festlegung des Basiswertes der virtuellen Anteile, finden sich dort allgemeine Regelungen zum Inhalt des Anspruchs des Begünstigten, zum Procedere der Ausübung sowie zum Hintergrund und zum Umfang des Mitarbeiterbeteiligungs-programms.
Die Ausübungserklärung verweist ebenso auf die VSOP-Konditionen und regelt die wirtschaftliche Realisierung der virtuellen Anteile im Exit-Fall oder bei Eintritt der Ausübungs-voraussetzungen.
Investoren und sonstige Gesellschafter haben teils andere Bedürfnisse und Interessen als die Gründer*innen. Mit dedizierten Klauseln sorgen Sie dafür, dass es im Exit-Fall nicht zu Überraschungen und Enttäuschungen kommt.
Die Gesellschaft benötigt Flexibilität, um auf unvorhergesehene Dinge Rücksicht nehmen zu können. Ein fein ausgestaltetes Abfindungsrecht ermöglicht es der Gesellschaft, auch außerhalb eines Exits die Ansprüche der Begünstigten aus dem VSOP vorzeitig und fair auszubezahlen.
Bei organisch gewachsenen oder Mittelständischen Unternehmen ist der Exit nur eine mögliche Option. Um die Begünstigten gleichwohl zu motivieren, können diese nach Ablauf eines Mindestzeitraums ihre virtuellen Anteile zu vorab festgelegten Konditionen an die Gesellschaft veräußern. Wichtig sind in diesem Zusammenhang Regelungen zum Ausübungszeitraum und den Ausübungsvoraus-setzungen (insbesondere vorhandene Liquidität bei der Gesellschaft).
Auch nach einem Exit kann es gewünscht sein, die Begünstigten im Unternehmen zu halten. So wünscht beispielsweise ein neuer Gesellschafter, dass die Begünstigten für einen bestimmten Zeitraum weiterhin der Gesellschaft ihre Leistung zur Verfügung stellen. Um dies für alle Seiten fair zu regeln, sind sog. Fade-out Klauseln marktüblich abzustimmen.
Unser Exit-Rechner ermöglicht es Ihnen, verschiedene Szenarien innerhalb weniger Sekunden durchzurechnen. Verändern Sie den Basis-Wert oder Exit-Erlös und vollziehen Sie nach, welche Implikationen dies für Ihre Mitarbeiter*innen und Auszahlungen hat.
Wir halten unsere Verträge möglichst simpel und verständlich, obgleich wir Sie rechtssicher und eindeutig formulieren.
Für Ihre Mitarbeiter*innen oder den Gesellschafterkreis bieten wir optional eine umfassende Dokumentation. Die Erklärung der VSOP-Dokumente umfasst eine Erklärung der Paragraphen und Klauseln.
Wir beraten seit Jahren insbesondere Unternehmen der Kreativ- und Technologiewirtschaft im Gesellschaftsrecht sowie allen damit eng zusammenhängender Fragestellungen wie Finanzierungsrunden und Exits, ESOP/VSOP, IP-/IT-Rechte und Datenschutz.
Über eine schuldrechtliche Vereinbarung („Virtual Stock Option Plan“, VSOP) werden die begünstigten Mitarbeiter oder Führungskräfte vermögensmäßig so gestellt, als wären sie mit einer vorab bestimmten Zahl von Geschäftsanteilen an dem Unternehmen beteiligt („virtuelle Beteiligung“). Im Ergebnis wird somit das identische wirtschaftliche Ergebnis erreicht, das aufwendige Stock Option Programme ebenso zum Ziel haben, dabei aber ein großen gesellschaftsrechtlichen Aufwand erfordern. Darüber hinaus bleibt die gesellschaftsrechtliche Position der Gründer bzw. Investoren unangetastet.
Virtuelle Anteile sind grundsätzlich für alle privatwirtschaftlichen, nicht börslich-gelisteten Unternehmen geeignet.
Besonders für Start-ups, Klein- und Mittelständische Unternehmen sind sie ein wertvolles Mittel, Mitarbeiter zu gewinnen, langfristig zu halten und zu incentivieren.
Virtuelle Anteile können entweder durch einen Einzelvertrag oder ein "Virtual Stock Option Plan" (= VSOP) ausgegeben werden. Der VSOP stellt das Rahmenwerk für die virtuellen Beteiligungen eines Unternehmens für alle Begünstigten.
Basierend auf dem VSOP werden für einzelne Begünstigte individuelle Zeichnungsscheine (= Zuteilungsvereinbarungen) ausgestellt, die die jeweiligen Details mit den Begünstigten definieren, beispielsweise die Anteilshöhe oder Vesting-Dauer pro Mitarbeiter*in.
Die Ausgabe dieses individuellen Zeichnungsscheins und damit der virtuellen Anteile für neue Begünstigte ist unbürokratisch und schnell: es bedarf lediglich der Unterschrift unter dem 1-2 seitigen Dokument.
Virtuelle Anteile werden innerhalb eines „Virtual Stock Option Plan“, kurz VSOP, vergeben. Der Virtual Stock Option Plan (VSOP) bildet also das Rahmenwerk für die Ausgabe virtueller Anteile.
Begriffe wie Phantom Shares oder Phantom Stock werden oftmals als Synonyme zu virtuellen Anteilen verwendet.
Der Begriff ESOP, d.h. "Employee Stock Option Plan", wird häufig für jegliche Art der Mitarbeiterbeteiligungen verwendet. Oftmals werden - im Vergleich zum VSOP - mit dem ESOP reale Unternehmensanteile verbunden.
Nein - sie sind lediglich wirtschaftlich mit Gesellschaftern vergleichbar. Ihnen werden allerdings keine gesellschaftsrechtlichen Rechte eingeräumt, d.h. sie sind bei Gesellschafterversammlungen weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Schauen Sie sich in unserem FAQ alle Fragen und Antworten an.
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